FAQ - Häufig gestellte Fragen

Zeichnungsantrag:

Nein - sämtliche Unterlagen werden nicht mehr im Original benötigt und können auch als Scan/PDF per Mail an fondsverwaltung@alpha-ordinatum.de eingereicht werden. Die Unterlagen und Nachweise müssen allerdings lückenlos vorliegen.

Ja - der Zeichnungsschein sowie sämtliche dazugehörigen Unterlagen müssen vollständig ausgefüllt sein.

Grundsätzlich ja – vorausgesetzt, dass Sie eine Vollmacht mit einreichen, welche ein solches Rechtsgeschäft umfasst. Diese Vollmacht wird durch die Treuhänderin geprüft.

Grundsätzlich ja – vorausgesetzt, dass Sie vor Vertragsschluss eine Genehmigung des Familiengerichts eingeholt haben, die aufgrund des Totalverlustrisikos gemäß §§ 1643 Abs. 1, 1822 Abs. 1 Nr. 3 BGB zum Schutz des Minderjährigen erforderlich ist. Eine Zustimmung/Genehmigung der sorgeberechtigten Eltern/des Vormundes ist leider nicht ausreichend.

Bei einer Zeichnung durch eine juristische Person (GmbH, GbR, AG, e.V., usw.) müssen Sie neben dem Zeichnungsantrag zusätzlich den Erfassungsbogen für Rechtsträger/Stiftungen vollständig ausgefüllt und inklusive der entsprechenden Nachweise einreichen.

Grundsätzlich ja – vorausgesetzt, dass Sie weder Kanadier noch US-Staatsbürger sind oder innerhalb der letzten 12 Monate dort steuerlich ansässig waren. In diesem Fall ist der Staat und – soweit vorhanden – die ausländische Steueridentifikationsnummer (TIN) Zusätzlich müssen Sie die Unterzeichnung der Vertragsunterlagen und damit die Begründung der Geschäftsbeziehung innerhalb Deutschlands durchführen. Wir vertreiben unsere Produkte derzeit nicht im Ausland.

Grundsätzlich ja – vorausgesetzt, dass Sie weder Kanadier noch US-Staatsbürger sind oder innerhalb der letzten 12 Monate dort steuerlich ansässig waren. In diesem Fall ist der Staat und – soweit vorhanden – die ausländische Steueridentifikationsnummer (TIN) anzugeben. Zusätzlich müssen Sie die Unterzeichnung der Vertragsunterlagen und damit die Begründung der Geschäftsbeziehung innerhalb Deutschlands durchführen. Wir vertreiben unsere Produkte derzeit nicht im Ausland.

Beteiligungsübertragung:

Ja – Sie haben die Möglichkeit Ihren Anteil zu verkaufen. Sie haben die Option selbständig einen Käufer zu suchen oder/und die Option, dass wir Sie bei der Käufersuche unterstützen. Wir bereiten für Sie dann einen Kauf- und Übertragungsvertrag vor, in welchem wir die vertraglichen Details festhalten.

Anmerkung:
Sofern Sie selbständig einen Käufer gesucht haben, muss die Einreichung des o.g. Vertrages unter Angabe der persönlichen Daten, steuerliche Daten, Ausweiskopie, Legitimierung sowie der Bankverbindung des Käufers erfolgen.

Ja – Sie haben die Möglichkeit Ihren Anteil zu verschenken. Dazu benötigen wir von Ihnen ein formloses Schreiben im Original, welches von dem Schenker und dem Beschenkten unterzeichnet wurde. Wir bereiten für Sie dann einen Kauf- und Übertragungsvertrag vor, in welchem wir die vertraglichen Details festhalten.

Anmerkung:

Zur Vorbereitung des o.g. Vertrages benötigen wir Angaben zum Übertragungs-zeitpunkt, der Zeichnungsnummer sowie dem Zeichnungsbetrag. Von Seiten des Beschenkten benötigen wir die persönlichen Daten, steuerliche Daten, Ausweiskopie, Legitimierung sowie die Bankverbindung.

Grundsätzlich ist dies nicht ausgeschlossen, jedoch abhängig von der Einzelfall-betrachtung. Sollten Sie ein entsprechendes Vorhaben anstreben, dann wenden Sie sich bitte zur Prüfung des jeweiligen Einzelfalls an die Kollegen der fondsverwaltung@alpha-ordinatum.de

Wir benötigen von Ihnen entweder einen Erbschein oder eine beglaubigte Abschrift einer letztwilligen Verfügung (Testament/Erbvertrag) nebst Testamentseröffnungs-protokoll oder aber ein Testamentsvollstreckerzeugnis. Des Weiteren benötigen wir von allen Erben die vollständigen persönlichen Daten (Anschrift, Bankverbindung, Finanzamt, Steuer-Nr., Steuer-ID, eine Kopie des Personalausweises) sowie eine Legitimierung.

Im ersten Schritt müssen wir identifizieren um welche Art von Übertragungsvorgang es sich handelt. Nach der Identifizierung werden bestimmte Unterlagen und Nachweise von Ihnen angefordert, woraufhin von uns ein Entwurf eines Kauf- und Übertragungsvertrags erstellt und Ihnen zugesendet wird. Nach Rücksendung des von beiden Parteien unterzeichneten Vertrages, erfolgt die Übertragung der Beteiligung auf den neuen Anleger. Anschließend erhalten beide Parteien eine schriftliche Bestätigung über die erfolgreiche Übertragung. Je nach Art der Übertragung ist der Käufer dazu verpflichtet, die Zahlung vorab an den Verkäufer zu leisten und nachzuweisen.

Auszahlungen:

In der Regel erfolgen die Auszahlungen im Anschluss an ein abgeschlossenes Wirtschaftsjahr und den Jahresabschluss, welcher bis 30.06. des Folgejahres zu erstellen ist. Die Auszahlungen werden in der Regel im August rückwirkend für das Vorjahr getätigt. Grundsätzlich handelt es sich dabei um eine Prognose von der im Einzelfall abgewichen werden kann.

Voraussetzung ist, dass Ihre Unterlagen vollständig bei uns eingegangen sind, der Antrag durch die Treuhänderin angenommen wurde und die Zahlung vollständig (bzw. wie abgefragt) inklusive des vereinbarten Agios auf dem jeweiligen Einzahlungskonto der Fondsgesellschaft eingegangen ist. Nachdem Sie alle oben genannten Anforderungen erfüllt haben, sind Sie im darauffolgenden Monat auszahlungsberechtigt.

Beispiel 1: Ihre Überweisung ist am 1. Tag des Monats auf dem Einzahlungskonto eingegangen, somit beginnt die Auszahlungsberechtigung zum 1. Tag des darauffolgenden Monats. Eine Karenzzeit wird nicht gewährt.

Beispiel 2: Ihre fehlenden Unterlagen gehen am 1. Tag des Monats bei der Kapitalverwaltungsgesellschaft ein, somit beginnt die Auszahlungsberechtigung zum 1. Tag des darauffolgenden Monats. Eine Karenzzeit wird nicht gewährt.

Ja – Sie als Treugeber sind der wirtschaftlich Berechtigte und tragen die Steuerlast der jeweiligen Beteiligung. Wem Sie jedoch die Auszahlung zukommen lassen, ist für die steuerliche Betrachtung nicht relevant.

Steuern:

Die Art der Einkünfte richtet sich einerseits nach der Tätigkeit des Fonds und andererseits nach
den persönlichen steuerlichen Verhältnissen. Die Einkunftsart können Sie den steuerlichen Grundlagen des jeweiligen Verkaufsprospekts entnehmen.

Zusätzlich enthält die steuerliche Ergebnismitteilung, welche wir Ihnen jährlich zukommen lassen, ebenfalls diese Information.

Die Steuererklärung für den Fonds ist ab dem Veranlagungsjahr (bspw. 31.12.2018) bis Ende Februar des übernächsten Jahres (28.02.2020) beim Finanzamt einzureichen. Die Verlängerung der Steuererklärungsfristen und weiterer damit zusammenhängender Fristen und Termine aufgrund des vierten Corona-Steuerhilfegesetz sind nicht berücksichtigt.

Ab dem Veranlagungsjahr (bspw. 31.12.2018) ist Ihre Steuererklärung grundsätzlich bis Ende Juli (31.07.2019) des Folgejahres beim Finanzamt einzureichen. Sofern ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe die Steuererklärung erstellt, ist ihre Steuererklärung vom Steuerberater bis Ende Februar (28.02.2020) des zweiten Folgejahres beim Finanzamt einzureichen. Die Verlängerung der Steuererklärungsfristen und weiterer damit zusammenhängender Fristen und Termine aufgrund des vierten Corona-Steuerhilfegesetz sind nicht berücksichtigt.

Sie können Ihre Steuererklärung zunächst auch fristgerecht beim Finanzamt einreichen ohne eine entsprechende Angabe bezüglich Ihrer Beteiligung zu tätigen. Die Angaben und Bescheinigungen können Sie auch beim Finanzamt nachreichen bzw. werden die steuerlichen Ergebnisse von Amts wegen automatisch veranlagt und im Nachhinein berücksichtigt.

Hinweis: Ihre steuerlich ermittelten Ergebnisse stimmen in den meisten Fällen nicht überein mit den Auszahlungen (Geldflüssen) aus dem Fonds. Die Auszahlungen (Geldflüsse) bleiben im Rahmen Ihrer Steuererklärung außen vor.

Das steuerliche Ergebnis ist in dem einzelnen Jahr nicht geeignet, etwas über den Erfolg der Fondsgesellschaft auszusagen, da das steuerliche Ergebnis neben diversen steuerlichen Korrekturen insbesondere nicht die unrealisierten stillen Reserven besteuert oder ausweist. Ebenfalls hängt das steuerliche Ergebnis von der jeweiligen Phase ab, in der sich der Fonds befindet. Prospektgemäß entstehen in der Platzierungs- und Investitionsphase diverse Aufwendungen denen zunächst keine Erträge gegenüberstehen, weshalb das steuerliche Ergebnis innerhalb dieser Phasen negativ ausfallen kann. Im Laufe der Bewirtschaftungsphase sinken dann die Aufwendungen und die Erträge steigen und überwiegen somit in der Regel die Aufwendungen.

Nein - Das steuerliche Ergebnis ist ein Bestandteil Ihrer individuellen Einkünfte und trägt zur Ermittlung Ihres zu versteuernden Einkommens bei. Allein auf Basis der Mitteilung über das steuerliche Ergebnis werden keine Zahlungsverpflichtungen ausgelöst.

In der steuerlichen Ergebnismitteilung wird der Steuerberater der Gesellschaft das positive bzw. negative steuerliche Ergebnis mitteilen, dass Sie als Anleger unmittelbar in Ihre persönliche Einkommensteuererklärung übernehmen können. Das heißt Sondervorschriften zu Verlust-ausgleichsverboten von Treugebern auf Ebene der Gesellschaft, sind hierbei schon erfasst. Dies führt also zu einer direkten Erhöhung oder Minderung Ihrer steuerlichen Einkünfte.

Eine Anrechnung der Gewerbesteuer kann grundsätzlich nur dann erfolgen, wenn die Beteiligung an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft (z. B. alternativem Investmentfonds) erfolgte und diese Gewerbesteuer abführt. Ob die Investmentgesellschaft gewerblich geprägt ist, können Sie dem jeweiligen Verkaufsprospekt entnehmen.

Der anrechenbare Betrag beträgt das 4-fache (bis zum 31.12.2019 das 3,8-fache) des Gewerbesteuer-Messbetrags, höchstens jedoch die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer.

Ein Formular zur Einreichung der angefallenen Sonderausgaben erhalten Sie von uns auf Anfrage. Lassen Sie uns hierzu eine kurze E-Mail mit dem Betreff: „Sonderausgabenformular“ an fondsverwaltung@alpha-ordinatum.de zukommen. Im Anschluss werden Ihnen die Mitarbeiter aus der Fondsverwaltung ein passendes Formular zukommen lassen.

Das Formular ist auszufüllen und entsprechende Nachweise/Belege beizufügen. Im Anschluss können Sie uns die Unterlagen gerne wieder als E-Mail an die o.g. Adresse oder aber postalisch an:

[Bitte Namen des Investmentfonds eintragen]

Harrlachweg 1

68163 Mannheim

Die Frist zur Einreichung Ihrer Sonderausgaben können Sie dem jeweiligen Verkaufsprospekt entnehmen.

Diese FAQ stellen weder ein Angebot zum Abschluss der Beteiligung noch eine Anlageberatung dar. Die Angaben sind nicht an die persönlichen Bedürfnisse und Verhältnisse von Anlegern angepasst und können eine individuelle Anlageberatung in keinem Fall ersetzen. Wertentwicklungen der Vergangenheit und Prognosen über die zukünftige Entwicklung sind kein verlässlicher Indikator für die zukünftige Wertentwicklung. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der verkürzt dargestellten Angaben zu dieser Beteiligung wird keine Gewähr übernommen.
Diese FAQ stellen keinen Verkaufsprospekt im Sinne des KAGB dar und enthalten nicht alle wesentlichen, rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Informationen, die für die Investitionsentscheidung eines Anlegers zur Begründung der Beteiligung notwendig sind. Der Verkaufsprospekt, das Basisinformationsblatt (BIB) und die Beitrittserklärung sind in deutscher Sprache bei der Primus Valor Konzeptions GmbH, Harrlachweg 1, 68163 Mannheim oder unter www.primusvalor.de kostenfrei in elektronischer oder gedruckter Form erhältlich. Bei Bedarf sind Rechts- und / oder Steuerberater oder sonstige externe Berater hinzuziehen. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte in deutscher Sprache ist unter https://www.primusvalor.com/wp-content/uploads/2023/03/ICD12-R-Zusammenfassung-Anlegerrechte.pdfverfügbar. Die Alpha Ordinatum GmbH kann für einzelne Länder beschließen, den Vertrieb zu widerrufen.
Bei Fragen oder Hinweisen wenden Sie sich bitte an Ihren Berater oder nehmen Kontakt mit unserem Vertrieb auf.

Diese FAQ haben Stand August 2023.