ImmoChance Deutschland 12 Renovation Plus

In der Investitionsphase unseres Fonds „ICD 12 R+“ erwerben wir in der heißen Marktsituation Bestandsimmobilien zu hervorragenden Konditionen. Profitieren auch Sie von unserer langjährigen Expertise und legen mit uns den Grundstein für eine renditestarke Zukunft!

Zum 29. März 2023 startete die Platzierung des jüngsten Mitglieds unserer Fonds-Familie „ImmoChance Deutschland“. Der Fonds „ImmoChance Deutschland 12 Renovation Plus“ (kurz: ICD 12 R+) wird sich, wie schon seine Vorgänger, auf den Ankauf, die Optimierung sowie den Verkauf von (Bestands-)Wohnimmobilien in deutschen Ober- und Mittelzentren fokussieren. Durch die breite Streuung auf zahlreiche Einzelobjekte an verschiedenen bundesweiten Standorten und die systematische Aufwertung des Fonds-Portfolios durch energetische Sanierung und Optimierung wird nicht nur eine größtenteils marktunabhängige Rendite erwirtschaftet, sondern auch bezahlbarer Wohnraum erhalten und geschaffen, welcher der aktuell enormen Wohnraumknappheit entgegenwirkt. Der Fonds ICD 12 R+ ist zudem erstmalig als sogenannter „Artikel-8-Fonds“ definiert.

Dies ist eine Marketing-Anzeige. Sie stellt kein Angebot zum Abschluss einer Beteiligung dar. Bitte lesen Sie den Verkaufsprospekt sowie das Basisinformationblatt, bevor Sie eine endgültige Anlageentscheidung treffen. Diese Dokumente sowie eine Zusammenfassung Ihrer Anlegerrechte erhalten Sie kostenfrei in deutscher Sprache auf www.primusvalor.de. Die AIF-Verwaltungsgesellschaft kann für einzelne Länder beschließen, den Vertrieb zu widerrufen.

Die Fondsdaten im Überblick

  • Geschlossener Publikums-AIF nach Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)
  • Voll durch Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht reguliertes Investment
  • Prospektiertes Eigenkapital zum Emissionsstart: 40 Mio. Euro (erhöht auf 60 Mio. Euro im März 2024 und erhöht auf 80 Mio. Euro im Dezember 2024)
  • Mindestbeteiligung: 10.000 Euro zzgl. 3,00 % Agio
  • Basisszenario der prognostizierten Auszahlungen*:
    3,00 % p. a. für 2023, 3,50 % p. a. für 2024 – 2025,
    4,00 % p. a. für 2026 – 2029, 116,75 % für 2030
  • Prognostizierter Gesamtrückfluss*: 138,83 %** zuzüglich Gewerbesteueranrechnung
  • Platzierungsfrist: bis zum 31.12.2024

* Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für die zukünftige Wertentwicklung
**inkl. Rückzahlung des eingesetzten Eigenkapitals; bezogen auf das Kommanditkapital ohne Agio; pro rata temporis auf das Jahr, in dem der Auszahlungsanspruch entsteht

 

Auszahlungen in

2024     3,00 %1 p. a.

Insgesamt 3,00 % Auszahlung2

1 pro rata temporis, je nach Beitrittszeitpunkt des Anlegers
2 in Prozent des Nominalbetrages der jeweiligen Kommanditeinlage (je nach Beitrittszeitpunkt)

 

Nettoinventarwert

Stand per Nettoinventarwert Anteilswert1 kumuliert2
30.04.2023 1.098.317,84 € 88,36 % 88,36 %
31.05.2023 2.049.074,24 € 89,87 % 89,87 %
30.06.2023 4.733.677,53 € 91,44 % 91,44 %
31.07.2023 9.995.982,63 € 94,61 % 94,61 %
31.08.2023 10.320.566,09 € 89,03 % 89,03 %
30.09.2023 11.510.913,82 € 87,88 % 87,88 %
31.10.2023 12.834.871,24 € 87,73 % 87,73 %
30.11.2023 20.156.601,14 € 90,99 % 90,99 %
31.12.2023 25.685.572,04 € 86,49 % 86,49 %
31.01.2024 27.845.766,54 € 87,70 % 87,70 %
28.02.2024 31.317.106,56 € 88,27 % 88,27 %
31.03.2024 33.630.112,17 € 87,17 % 87,17 %
30.04.2024 35.276.629,42 € 86,56 % 86,56 %
31.05.2024 37.190.236,92 € 86,60 % 86,60 %
30.06.2024 39.768.472,72 € 86,40 % 86,40 %
31.07.2024 42.267.407,01 € 85,98 % 85,98 %
31.08.2024 46.132.417,85 € 85,43 % 85,76 %
30.09.2024 48.629.493,35 € 85,16 % 85,46 %

1Anteilswert im Verhältnis zur Kommanditeinlage ohne Agio.
2 Summe der bisher vorgenommenen Auszahlungen und des aktuellen Anteilswertes.

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung von Produktinformationen für Finanzprodukte, mit denen ökologische oder soziale Merkmale beworben werden

gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung) und Artikel 24 bis 37 der delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 (technische Regulierungsstandards)

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung von Produktinformationen für Finanzprodukte, mit denen ökologische oder soziale Merkmale beworben werden

gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung)

und Artikel 24 bis 37 der delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 (technische Regulierungsstandards)

Name des Produkts:
ImmoChance Deutschland 12 Renovation Plus GmbH & Co. geschlossene Investment KG

(nachfolgend auch Finanzprodukt oder Investmentgesellschaft)

a)     Zusammenfassung

Zusammenfassung (PDF)

b)     Kein nachhaltiges Investitionsziel

Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.

c)     Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts

Dieses Finanzprodukt berücksichtigt ökologische Aspekte als Bestandteil der sog. ESG-Faktoren „Environmental, Social, Governance“ (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung). Sukzessive werden die Objekte nach definierten ökologischen Aspekten aufgewertet mit dem Ziel, die Energieeffizienz der Immobilien zu verbessern und die Nutzung regenerativer Energiequellen zu fördern. Angestrebt und beworben werden dazu die Reduzierung des Energiebedarfs insgesamt und des Anteils fossiler Energieträger sowie daraus resultierend die mittelbare Minderung der CO2-Emissionen. Gleichzeitig soll damit ein Beitrag geleistet werden zum UN-Nachhaltigkeitsziel „Maßnahmen zum Klimaschutz“.

Das Finanzprodukt wird entsprechend der geplanten Investitionstätigkeit folgende Nachhaltigkeits-indikatoren bestimmen:

  • Energiebedarf der Immobilie in kWh pro qm
  • CO2-Emissionswerte
  • Anteil regenerativer Energieträger am Gesamtverbrauch

Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

d)     Anlagestrategie

Anlagestrategie der Investmentgesellschaft ist der mittelbare oder unmittelbare Erwerb, die Vermietung, Verpachtung, Verwaltung und die Veräußerung noch nicht bestimmter Immobilien. Die Fondsgesellschaft beteiligt sich hierzu an Immobiliengesellschaften, welche die Anlageobjekte erwerben. Die Auswahl der Immobilieninvestitionen erfolgt unter Beachtung der in den Anlagebedingungen festgelegten Kriterien sowie der Berücksichtigung ökologischer Faktoren.

Die Anlagestrategie stellt sich konkret wie folgt dar: Aus dem Erwerb des Portfolios sollen während der Laufzeit der Investmentgesellschaft hohe laufende Liquiditätsüberschüsse und erhebliche Wertsteigerungspotentiale erzielt werden. Mittels ausgewogener Streuung in verschiedene Liegenschaften unterschiedlicher Lagen sollen Klumpenrisiken für die Anleger verhindert werden. Es sollen bauliche Investitionen vorgenommen werden, um die Liegenschaften möglichst vollständig zu vermieten, um während der Haltedauer das Immobilienportfolio zu optimieren, die Mieteinkünfte zu sichern und nach Möglichkeit kontinuierlich zu steigern. Dabei werden ökologische Merkmale für mehr Nachhaltigkeit durch eine Steigerung der Energieeffizienz sowie der Nutzung regenerativer Energieträger bei der Auswahl und Aufwertung der Immobilien berücksichtigt.

Wohnungsportfolios in der Bewirtschaftungsphase hinsichtlich Energieeffizienz und Nutzung regenerative Energieträger aufzuwerten ist regelmäßiger Bestandteil der Anlagestrategie. Als verbindliche Elemente geprüft werden folgende mögliche Maßnahmen:

 

  • Wärmedämmverbundsystem,
  • Dach-, Haustür und Fenstererneuerung zur Reduzierung des Energieverbrauchs
  • Austausch von Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen
  • Bezug von effizienten/regenerativen Energieträgern
  • Anbringung von Photovoltaik-Dachanlagen

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft der Investmentgesellschaft berücksichtigt im Rahmen von Anlageentscheidungen als auch fortlaufend während der Investitionsphase etwaige Risiken, die im Zusammenhang mit den Nachhaltigkeitsaspekten zur Umwelt stehen. Zur Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken werden vom Risikomanagement Risikoindikatoren (Key risk indicators) herangezogen. Die Risikoindikatoren können dabei quantitativer oder qualitativer Natur sein. Sie orientieren sich an den ESG-Aspekten, dienen der Risikofrüherkennung und Risikomessung und werden angemessenen Stresstests unterzogen.

 

Das Finanzprodukt investiert entsprechend seiner verbindlichen Anlagebedingungen direkt oder indirekt in Immobilien. Für die Kapitalverwaltungsgesellschaft spielen Maßnahmen einer guten Unternehmensführung eine wichtige Rolle, auch bei Investitionen in Immobiliengesellschaften. Im Rahmen der rechtlichen Due Diligence wird die Einhaltung fairer internationaler Standards in Bezug auf Menschenrechte, das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie der gesetzlichen Vorgaben zur maximalen Mietsteigerung beachtet

e)     Aufteilung der Investitionen

Die Art der Vermögensgegenstände, in die die Gesellschaft investieren darf, sowie etwaige Techniken und Instrumente, von denen bei ihrer Verwaltung Gebrauch gemacht werden darf, ergeben sich aus den Anlagebedingungen (siehe Verkaufsprospekt, Anlagen, Seite 80 ff.). Die Gesellschaft darf bis zu 100°% des investierten Kapitals in Sachwerteinvestieren. Darüber hinaus darf auch in Immobiliengesellschaften investiert werden. Nach Ablauf der Investitionsphase dürfen für Zwecke des Liquiditätsmanagements bis zu 25 % des investierten Kapitals in Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB und Bankguthaben gemäß § 195 KAGB investiert sein. Derivate dürfen nur zur Absicherung der von der Investmentgesellschaft gehaltenen Vermögensgegenstände gegen einen Wertverlust getätigt werden.

Bei der Investition in Immobilien werden ökologische Merkmale bei der Auswahl und Aufwertung der Immobilien berücksichtigt. Das Finanzprodukt wird entsprechend der geplanten Investitionstätigkeit die unter c) genannten Nachhaltigkeitsindikatoren bestimmen.

Das Finanzprodukt investiert entsprechend seiner verbindlichen Anlagebedingungen direkt oder indirekt in Immobilien. Es erfolgen keine Investitionen, die mit der EU-Taxonomie konform sind, auch nicht im Bereich fossiles Gas und / oder Kernenergie[1]. Der Mindestanteil der Investitionen in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten beträgt null.

f)      Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale

Zur Erreichung der ökologischen Merkmale werden die für das Fondsprodukt bestimmten Nachhaltigkeitsindikatoren sowohl im Rahmen der Anlageentscheidung bzw. des Ankaufsprozesses als auch fortlaufend während der Investitionsphase überwacht und gesteuert sowie etwaige Risiken, die im Zusammenhang mit den Nachhaltigkeitsaspekten zur Umwelt stehen, berücksichtigt.

g)     Methoden

Der jeweilige energetische Zustand der Immobilienobjekte wird je nach Datenverfügbarkeit z.B. anhand von Mess-/ Verbrauchswerten gemäß Abrechnung oder (digitaler) Verbrauchserfassung oder anhand von Energieausweisen[2]erfasst. Zur Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken werden vom Risikomanagement Risikoindikatoren (Key risk indicators) herangezogen. Die Risikoindikatoren können dabei quantitativer oder qualitativer Natur sein, orientieren sich an den ESG-Aspekten und dienen der Risikofrüherkennung und Risikomessung einschließlich angemessener Stresstests.

h)     Datenquellen und -verarbeitung

Als Datenquellen werden vorrangig Verbrauchswerte gemäß Abrechnungen oder digitaler Verbrauchserfassung herangezogen sowie – soweit vorhanden – Daten aus Energieausweisen, Förderanträgen (z.B. KfW-Förderung), ESG-Due Diligence (z.B. physische, transitorische Risken). Bei unvollständigen oder nicht aktuellen Daten werden Vergleichswerte sowie etablierte Mess- oder Erfahrungswerte herangezogen. Die Daten werden elektronisch verarbeitet. Mit weiterer Sicherung der Datenqualität kann der Anteil der Schätzwerte sukzessive reduziert werden.

i)      Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten

Es ist möglich, dass zur Bewertung des Grades der Erfüllung der ökologischen Merkmale erforderliche Daten nicht oder nicht vollständig verfügbar sind. Um etwaige Datenlücken überwinden zu können, werden – soweit verfügbar und vergleichbar – Vergleichswerte sowie etablierte Mess- bzw. Erfahrungswerte herangezogen, wodurch Abweichungen gegenüber realen Daten entstehen können. Das ökologische Merkmal kann auch gefördert werden, wenn die Datenquellen sich nicht auf die tatsächlichen Verbrauchsdaten beziehen. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass eine zunächst angenommene Erfüllung der ökologischen Merkmale nachträglich korrigiert werden muss. Entsprechendes gilt auch für etwaige Beschränkungen hinsichtlich der Methoden für die Ermittlung der ökologischen Merkmale.

Bei der Verwertung von Messdaten aus den Objekten sind Messungenauigkeiten und Abweichungen aufgrund extrinsischer Faktoren zu berücksichtigen. Datenquellen beschreiben nur den Ist-Zustand zum Zeitpunkt der jeweiligen Datenerhebung.

j)      Sorgfaltspflicht

Bei der Auswahl und der laufenden Überwachung der Anlagestrategie wird die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns angewandt. Sowohl vor Ankauf der Immobilie als auch fortlaufend während der Investitionsphase werden im Rahmen einer ESG-Due Diligence der aktuelle Zustand der Immobilie erfasst sowie Verbesserungs- und Einsparpotential im Hinblick auf die unter c) (siehe oben) bestimmten Nachhaltigkeitsindikatoren aufgedeckt. Eine externe Kontrolle der nachhaltigkeitsbezogenen Angaben erfolgt regelmäßig im Rahmen der Jahresabschlussprüfung durch Wirtschaftsprüfer und wird in den Jahresberichten der Investmentgesellschaft dokumentiert. Intern unterliegt die Wahrung der Sorgfaltspflichten regelmäßigen Überprüfungen des internen Kontrollsystems (z.B. Interne Revision) der die Investmentgesellschaft verwaltenden Kapitalverwaltungsgesellschaft.

k)     Mitwirkungspolitik

Das Finanzprodukt investiert entsprechend seiner verbindlichen Anlagebedingungen direkt oder indirekt in Immobilien, so dass keine Mitwirkungspficht definiert ist. Für die Kapitalverwaltungs-gesellschaft, die die Investmentgesellschaft verwaltet, spielen Maßnahmen einer guten Unternehmensführung jedoch eine wichtige Rolle, auch bei Investitionen in Immobiliengesellschaften. Im Rahmen der rechtlichen Due Diligence wird die Einhaltung fairer internationaler Standards in Bezug auf Menschenrechte, das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie der gesetzlichen Vorgaben zur maximalen Mietsteigerung beachtet.

l)      Bestimmter Referenzwert

Ein Index als Referenzwert wurde nicht bestimmt.

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[1] Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/oder Kernenergie sind nur dann EU-taxonomiekonform, wenn sie zur Eindämmung des Klimawandels („Klimaschutz“) beitragen und kein Ziel der EU-Taxonomie erheblich beeinträchtigen.

[2] Energieausweise können nicht aktualisierte Daten enthalten oder ungültig sein.